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 Merkblatt
  
 PELZE
  
 AG Pelzgegner-Saar
  
 - 1 -
  
 INHALTSVERZEICHNIS
  
 Seite
  
 2 WOHER KOMMEN DIE PELZE ?
 3 PELZTIERHALTUNG IN EUROPA
 3 PELZTIERHALTUNG IN DEUTSCHLAND
 4 PELZTIERHALTUNG IN CHINA
 6 GESETZE / VERORDNUNGEN / ERLASSE /
 VEREINBARUNGEN / EMPFEHLUNGEN
 11 FALLENJAGD
 13 PELZBEZEICHNUNGEN
 16 GUTE NACHRICHTEN
 16 WEITERE INFORMATIONEN
  
 Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar e. V.
  
 Waldwiese 9
 66123 Saarbrücken
 Telefon: +49 681 3908235
 Telefax: +49 681 3908235
 info@tvg-saar.de
 Internet: www.tvg-saar.de
  
 Kontaktadressen AG PELZGEGNER-SAAR:
  
 Werner Wadle, E-Mail: wadwer@web.de
 Reina Rammo, E-Mail: r.rammo@t-online.de
  
 (Faktenzusammenstellung, Stand Januar 2006)
  
 - 2 -
 WERDEN WELTWEIT CA. 40 MILLIONEN TIERE WEGEN
 JÄHRLICH 
 IHRES PELZES GETÖTET
 (Internetseite des DPI, Juli 2005)
 WOHER KOMMEN DIE PELZE ?
  
 lt. Deutschem Pelzinstitut (DPI) 
 JAGD/FALLE)
 15 % aus der freien Wildbahn (
 PELZTIERFARM) und
 85 % aus (sogenannter) landwirtschaftlicher Farm- (
 Weidehaltung
  
 • Zucht- und Farmhaltung: ca. 47 %
  
 • Nerz, Fuchs, Nutria, Finnraccoon, Iltis, Chinchilla, Zobel
  
 • aus Skandinavien, Nordamerika, Holland, Russland,
  
 • Polen, Baltikum
  
 • - Weide- und Stallhaltung: ca. 38 %
  
 • Lamm, Zickel, Karakul (Persianer), Kanin, Kalb
  
 • aus aller Welt
  
 ca. 85 %
  
 Das DPI schreibt in seiner Homepage nichts darüber,…
  
 • …dass China ein wichtiger Pelzproduzent ist.
  
 • …dass auch Fohlen, Hunde und Katzen als Felllieferanten dienen müssen
  
 - 3 -
  
 PELZTIERHALTUNG IN EUROPA
  
 ca. 6.500 Pelztierfarmen im Jahr 2004
  
 lt. Deutschem Pelzinstitut (DPI)
  
 Skandinavien
  
 weltweit größte Anzahl an Pelztierfarmen 15,9 Mio. Nerze 3,3 Mio. Füchse
 Finnlan
Dänemark: 40 % der weltweiten Nerzproduktion
 2 – 3,90 Mio. Nerze 0,6 Mio. Füchse
 Russland 
 0,28 Mio Nerze 4.000 Füchse
 Deutschland 
 letzte Farm schließt 1998, Verbot seit Januar 2005
 Holland
  
 LÄNDER OHNE PELZTIERZUCHT
  
 Österreich 
 durch gesetzlich vorgeschriebene hohe Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen
 Schweiz 
 für Pelztiere wurde die Haltung unwirtschaftlich gemacht und es gibt seit Anfang
 der 90er keine Farmen mehr
 Verbot seit 2002
 England 
  
 PELZTIERHALTUNG IN DEUTSCHLAND
  
 Pelztierfarmen:
  
 lt. Tierschutzbericht 2005 des BMVEL (Bundesministerium f. Verbraucherschutz, Ernährung
 und Landwirtschaft)
  
 • ca. 30 Nerzfarmen
  
 • 1 Fuchshaltung
  
 • unbekannte Anzahl an Chinchilla-Zuchten
  
 Pelztierhaltungsverordnung:
  
 Nach über einjähriger Verzögerung hat der Bundesrat am 3. November 2006 der
 dritten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, welche
 die Haltung von Pelztieren regelt, zugestimmt. Nach jahrelangem Kampf gelten nun
 erstmalig in Deutschland rechtsverbindliche Vorschriften an das Halten von Pelztieren.
 Der Verordnungs-Entwurf sieht größere Platzvorgaben für die Tiere vor. Ferner sollen
 die Böden teilweise planbefestigt und die Haltungseinrichtungen mit Rückzugsund
 Beschäftigungsmöglichkeiten ausgestattet sein. Für Füchse und Marderhunde
 sind zudem Grabflächen vorgesehen, für Chinchillas Sandbäder und für Nerze und
 Sumpfbiber Schwimmbecken. Rücksicht nehmend auf die Pelztierhalter wurden jedoch
 aus der Sicht des Tierschutzes viel zu lange Übergangsvorschriften geplant: So
 sollen die Innenhöhen der Käfige sowie Schwimmbecken für Nerze und Grabmöglichkeiten
 für Füchse erst 10 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zur Pflicht werden.
  
 - 4 -
  
 PELZTIERHALTUNG IN CHINA
  
 lt. Angaben des IFTF (International Fur Trade Federation)
  
 • größter Produzent von Pelzen
 1 Mio. Nerze (11 % des Welthandels)
 zweitgrößter Produzent von Fuchspelzen (27 % des Welthandels)
 2 Mio. Hunde- und Katzenpelze
  
 • größter Verarbeiter von Pelzen
  
 • größter Exporteur von Pelzkleidung im prêt-à-porter Bereich (Kleider von der
 Stange)
  
 lt. Europäischer Kommmission:
 Gesamteinfuhren gegerbter Pelzfelle in die EU-25-Länder (Tonnen)
 Jahr Gesamteinfuhren Aus China Hauptausfuhrland
  
 1998 3780,4 531,5 China
 2005 4051,8 1295,6 China
  
 lt. Angaben von EAST International STS Schweizer Tierschutz, Januar 2005
  
 China hat in den letzten 10 Jahren die meisten Pelztier-Zuchtanlagen gebaut für
  
 • Rot- und Eisfuchs
  
 • Marderhund
  
 • Nerz
  
 • Rexkaninchen
  
 chinesische Zollstatistik 2003:
  
 • In- und Exportvolumen für Pelzbekleidung: 997,6 Mio. US$ (Zuwachs von 42 %
 zu 2002)
  
 • Export von mehr als 95 % der Inlandproduktion nach Europa, USA, Japan
  
 • Import von ca. 40 % des Gesamtumsatzes aller Pelzauktionen weltweit
  
 • 5 Mio. Nerzfelle
  
 • 1,5 Mio. Fuchsfelle
  
 • 2002/2003 Finnland liefert 40 % seiner Fuchspelze und 38 % seiner Nerzfelle
 nach China
  
 Haltung von Füchsen und Marderhunden:
  
 Maschendrahtkäfigreihen, die Käfige messen 90cm x 70cm x 60cm (Höhe). Der Abstand
 zum Boden beträgt zw. 40 und 50 cm.
 Besatzdichte: 1 bis 2 Tiere
  
 - 5 -
  
 Fortpflanzungstechniken:
  
 i.d.R. künstliche Besamungstechniken:
 Füchse werden mit Eisenzange um den Nacken festgeklemmt und am Schwanz oder
 den Hinterbeinen aus dem Käfig gezogen.
 Für die Samenentnahme oder Besamung wird ihr Kopf mit einer Eisenstange in
 einer engen Box arretiert.
  
 Hunde und Katzen
  
 werden ebenfalls für die Fellgewinnung geschlachtet
 Ihr Fleisch gilt als Delikatesse, wobei es als umso zarter gilt je mehr das Tier gelitten
 hat (unvorstellbare Zustände und Qualen bei Haltung, Transport, Schlachtung)
 Zucht von „Fleischhunden“ (sanfte, schnell wachsende Riesen wie Bernhardiner)
  
 Tötungsmethoden:
  
 • Erschlagen mit Stock aus Holz oder Metall
  
 • an den Hinterfüßen gepackt mit Schwung den Kopf auf den Boden schlagen
  
 • erdrosseln
  
 • erstechen
  
 • alle Methoden schonen den Pelz
 anschließend „entpelzen“, sehr oft bei lebendigem Leib
 (siehe Video des EAST International STS Schweizer Tierschutz, Januar 2005)
  
 Pelzverarbeitung und Umweltbelastung:
  
 • Emissionen der Gerbereien
  
 • Färbung von Pelzen
  
 • Konzentration von Blut und Innereien auf den offenen Schlachtgeländen
 sorgen für erhebliche Umweltverschmutzung
  
 Tierschutzgesetze gibt es in China nicht
  
 Pelzverbrämungen und Bordüren müssen nicht deklariert werden!
 Dass die Verzierungen an Kleidungsstücken, Schuhen und Taschen aus Hunde-
 und Katzenfell bestehen, muss nicht draufstehen!!!
 Die Mehrzahl der westlichen Textilimporteure, Modehäuser und Designer verzichtet
 auf Herkunftsnachweise! – warum wohl???
  
 - 6 -
  
 GESETZE / VERORDNUNGEN / ERLASSE /
 VEREINBARUNGEN / EMPFEHLUNGEN
  
 EUROPÄISCHE UNION
  
 EG-Richtlinien
  
 Als Richtlinie bzw. EG-Richtlinie bezeichnet man einen Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft,
 der an die Mitgliedsstaaten gerichtet ist und diese zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet.
 Die Wahl der Methode dafür bleibt dem einzelnen Mitgliedsstaat überlassen, so dass er bei der Umsetzung
 der Richtlinie einen gewissen Spielraum hat. Wenn die Richtlinie allerdings die Einführung
 konkreter Berechtigungen oder Verpflichtungen verlangt, muss das nationalstaatliche Recht, das ihrer
 Umsetzung dient, entsprechend konkrete Berechtigungen oder Verpflichtungen begründen. Nach
 deutschem Recht ist deswegen zur Umsetzung in der Regel ein förmliches Gesetz oder eine
 Verordnung erforderlich.
 . Danach sind alle staatlichen Körperschaften, auch wenn sie im Rahmen privatrechtlicher
 Richtlinien setzen regelmäßig eine Frist, innerhalb derer sie in innerstaatliches Recht umgesetzt
 werden müssen
 Verträge handeln (also etwa als Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten) unmittelbar
 durch diese Richtlinien gebunden.
  
 Unmittelbare Wirkung vor Umsetzung
  
 Sie schaffen aber keine Berechtigungen oder Verpflichtungen, die im Verhältnis Privater untereinander
 unmittelbar für oder gegen den Einzelnen wirken.
 Ausnahmsweise können Bürger sich aber trotzdem unmittelbar auf eine Richtlinie berufen, nämlich
 dann, wenn ein Mitgliedsstaat die Richtlinie nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß in nationales
 Recht umgesetzt hat und die Richtlinie Bestimmungen enthält, die so konkret formuliert sind, dass sich
 daraus Berechtigungen des Einzelnen eindeutig ableiten lassen. Fehlt es an einer solchen Konkretisierung
 und erleidet ein Einzelner nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Folge der fehlenden oder mangelhaften
 Umsetzung einen Nachteil, kann er unter Umständen die Bundesrepublik Deutschland im
 Wege der Staatshaftung wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen.
 Allerdings können Richtlinien, die nicht umgesetzt wurden, aus Gründen der Rechtssicherheit keine
 unmittelbare Wirkung unter Privaten entfalten (horizontale Direktwirkung), sondern lediglich zwischen
 Privaten und dem Staat, sofern der Private dadurch begünstigt wird (vertikale Direktwirkung). Aus der
 Nicht-Umsetzung der Richtlinie soll nach der Judikatur des EuGH dem Bürger kein Schaden erwachsen.
  
 Mittelbare Wirkung vor Umsetzung
  
 Bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist haben aber Richtlinien insoweit Rechtswirkungen, als die nationalen
 Rechtsnormen im Wege einer "europarechtskonformen Auslegung" soweit möglich unter Beachtung
 der Vorgaben der Richtlinie zu interpretieren sind, um Kollisionen zwischen europarechtlichen
 Vorgaben und innerstaatlichem Recht zu vermeiden.
  
 Praktische Relevanz
  
 Die Richtlinie ist die häufigste Form, in der europäisches Recht gesetzt wird; die andere Möglichkeit,
 die Verordnung, besitzt dagegen unmittelbare Geltung in allen Mitgliedsstaaten, auch in privatrechtlich
 geregelten Rechtsbeziehungen. Sie lässt den Mitgliedsstaaten im Unterschied zur Richtlinie keine
 Gestaltungsmöglichkeiten. Deswegen wird davon nur zurückhaltend Gebrauch gemacht.
  
 - 7 -
 (Weitergeleitet von EG-Verordnung)
 Verordnung (EG) 
  
 Eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (VO) ist ein Gesetzgebungsakt der
 Europäischen Gemeinschaft und als solcher Teil des sekundären Rechts der Gemeinschaft. Sie wird
 nach Art. 249 Abs. 2 des EG-Vertrages erlassen. EG-Verordnungen können sich an die Europäische
 Gemeinschaft selbst, an deren Mitgliedsstaaten oder an die Bürger der Mitgliedsstaaten richten.
 Die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft binden ihre Adressaten unmittelbar und sind direkt. Sie müssen von den EGMitgliedsstaaten
 wirksames und bindendes Recht in allen EG-Mitgliedsstaaten
 nicht in nationales Recht transformiert werden; somit sind auch keinerlei Modifikationen
 in einzelnen Mitgliedsstaaten möglich. Dadurch unterscheiden sich die EG-Verordnungen von den
 EG-Richtlinien. Ebenso wie die Richtlinien gehen aber auch die Verordnungen dem nationalen Recht
 in ihrer Anwendung vor.
 Unrichtigerweise wird oft auch von EU-Verordnungen gesprochen. Diese Formulierung ist sachlich
 unzutreffend, da die Verordnungen bis heute von der Europäischen Gemeinschaft und nicht von der
 Europäischen Union erlassen werden.
  
 1991: VO (EWG) Nr. 3254/91 Tellereisenverordnung
  
 • Verbot der Fallenjagd mit Tellereisen in der EU ab 01.01.1995
  
 • Verbot der Einfuhr von mit Tellereisen erbeuteter Felle bis spätestens
 01.01.1997, Länder, die die Jagd mit Tellereisen nicht verbieten, müssen
 Fangmethoden verwenden, die internationalen Normen für „humane Fangmethoden“
 entsprechen
  
 Richtlinie 93/119/EG vom Dez. 1993, in Kraft seit Jan. 1995 zum Schutz von Tieren
 zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung (letzte Änderung Juni 2003)
  
 Töten von Pelztieren gemäß Anhang F:
  
 • mechanisches Töten mit Geräten, die das Gehirn durchdringen
  
 • tödliche Injektion
  
 • durch elektrischen Strom mit Herzstillstand
  
 • durch Kohlenmonoxidexposition (Marder, Chinchilla)
  
 • durch Chloroformexposition (Chinchilla)
  
 • durch Kohlendioxidexposition (Marder, Chinchilla)
  
 1997: Internationale Vereinbarung über Normen für humane Fangmethoden
 zwischen der EG und Kanada und der Russischen Föderation
  
 - 8 -
  
 1998: 98/487/EG Internationale Vereinbarung über Normen für humane Fangmethoden
 zwischen der EG und den USA
  
 Hauptgrund für diese beiden Internationalen Vereinbarungen ist:
 Verhinderung eines europäischen Einfuhrverbotes von Pelzwaren aus
 Ländern, in denen die Jagd mit dem Tellereisen nicht verboten ist
  
 Wesentliche Ziele der Rahmenübereinkommen sind
  
 • die Festlegung von Normen für humane Fangmethoden
  
 • die Festlegung von technischen Vorschriften für die Prüfung von Fangmethoden
  
 • die Zertifizierung von Fallen zum Fang bestimmter Tierarten
  
 EU-Empfehlung zur Haltung von Pelztieren, in Kraft seit Dez. 1999
  
 Mindestflächen-Angaben für neue Käfigsysteme oder wenn vorhandene ersetzt werden.
 Übergangsfristen bis Dez. 2010!
 Der Agrarausschuss des Bundesrates hat am 03.11.2006 dem Entwurf einer Pelztierhaltungsverordnung
 mit breiter Mehrheit zugestimmt. Ein Antrag von Rheinland-
 Pfalz auf kürzere Übergangsfristen (bisher 10 Jahre) wurde jedoch ebenso abgelehnt
 wie ein Antrag Hessens, den Tieren größere Flächen bereitzustellen.
  
 2004: Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung humaner Fangnormen für
 bestimmte Tierarten
  
 EU will die Vereinbarungen mit den USA; Kanada und Russland zur „humanen Fallenjagd“
 in EU-Recht umsetzen.
 Fristen: erst ab 2009 müssen die Fallen den Normen entsprechen
 erst ab 2012 müssen die Fangmethoden den Normen entsprechen
 Die vorgeschlagenen Normen entsprechen jedoch den in Nordamerika und Russland
 geltenden Regeln und nehmen einen hohen Leidensgrad der Tiere in Kauf.
 Unter „human“ ist der Todeseintritt binnen 30 sec. zu verstehen, hier wird jedoch ein
 mindestens 5 minütiger Todeskampf in Kauf genommen, viele Fragen bleiben ungeklärt.
 Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat eine sehr kritische, ablehnende
 Stellungnahme (sehr im Sinn der Tierschützer) dazu abgegeben (Dez. 2004)
  
 2006: Vorschlag für eine Verordnung zum Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle
  
 Am 20.11.2006 wurde der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
 und des Rates über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr
 von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in
 die bzw. aus der Gemeinschaft, angenommen.
 Die Verordnung könnte am 1.Januar 2008 in Kraft treten.
  
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 BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
  
 Gutachten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
 Landwirtschaft (BMVEL) von 1996 über die Mindestanforderungen zur Haltung
 von Säugetieren:
  
 Ein Nerz im Zoo braucht eine Mindestfläche von 6 qm.
  
 Sollte auch der Farmnerz ein Säugetier sein ?!?
 Wenn Pelztierfarmen keine landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen sind, sollte für Pelzfarmtiere doch
 dieses Gutachten über die Mindestanforderungen zur Haltung beachtet werden!!!!
  
 Tierschutzgesetz (TierSchG) vom Juni 1998 §11
  
 „Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere außer landwirtschaftlichen Nutztieren züchten oder
 halten will, braucht eine Erlaubnis.“
  
 2002: Tierschutz im Grundgesetz der BRD verankert
 2003: Verordnungsentwurf „HALTEN VON PELZTIEREN“ des Bundesministeriums
 für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) zur Aufnahme
 in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von 2002
  
 nach längerem Diskussionsweg erst am 02.07.2005 von rot-grüner Mehrheit im Bundestag
 beschlossen und zur Abstimmung für den 08.07.05 dem Bundesrat vorgelegt.
 Auf Antrag der CDU/CSU wurde der Termin wegen nicht erkennbarer Dringlichkeit
 auf den 23.09.05 verschoben.
 Am 05.09.05 beschließt der Agrarausschuss des Bundesrates auf Antrag vondie Beratungen zur Pelztierhaltungs-Verordnung zu verschieben bis nähere
 Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (alles CDU-regierte
 Länder) 
 Infos
 - über den Stand der wissenschaftlichen Forschungen zur Größe/Strukturierung
 der Haltungseinrichtungen für Nerze und zum Schwimmbecken für Nerze und
 - die Rechtslage und Stand der Haltungsanforderungen in den anderen EULändern
 vorliegen
  
 Das Bundesratsplenum schließt sich am 23.09.05 dieser Haltung an.
  
 Ein Zeitpunkt wann über die Verordnung erneut beraten wird, wird nicht festgelegt.
 Das qualvolle Leben und Sterben der Pelzfarmtiere in Deutschland geht weiter,
 weil der Bundesrat die Verordnung, die im Grunde seit 1999 fällig ist, nicht mehr auf
 der Tagesordnung hat
  
 Dezember 2006: die Nutztierhaltungsverordnung für das „HALTEN VON
 PELZTIEREN“ tritt endlich in Kraft
  
 - Hoffentlich das „Aus“ für Farmbetriebe, da die in der Verordnung vorgeschriebenen
 Mindestgrößen für die einigermaßen artgerechte Tierhaltung unwirtschaftlich
 wird
 - leider sind Übergangsfristen vorgesehen: ist der Betrieb älter als 8 Jahre, darf er
 noch 5 Jahre so weiter betrieben werden, ist er jünger als 8 Jahre, darf er sogar
 noch 10,5 Jahre so weiter laufen
  
 - 10 -
  
 BUNDESLÄNDER (BRD)
  
 Erlasse zur Pelztierzucht
 1996 Hessen
 1999 Nordrhein-Westfalen
 2001 Bayern
 2001 Schleswig-Holstein:
  
 Ein Landrat aus dem Kreis Stormarn hat diesen Erlass tatsächlich umgesetzt und
 von einem Pelz“farmer“ die Beantragung der Genehmigung nach §11 TierSchG verlangt
 (Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere außer landwirtschaftliche Nutztiere züchten
 oder halten will, braucht eine Erlaubnis). Der „Farmer“ klagt dagegen. Der Prozess
 geht bis zum Oberverwaltungsgericht OVG, das ein endgültiges, nicht revisionsfähiges
 Urteil erlässt:
 BverwG 3C 7.04 vom Dez 2004:
  
 „Pelztierfarmen sind keine landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen.“
  
 Da der Betreiber sich geweigert hat eine Genehmigung zu beantragen (die an den
 durch den Erlass geforderten Mindestbedingungen gescheitert wäre), muss er seinen
 Betrieb schließen.
 Dummerweise wird der Erlass in allen anderen Kreisen (alle CDU-regiert) von den
 Landräten nicht umgesetzt, d.h. die Kreisveterinärbehörden erhalten keine verbindlichen
 Anordnungen, wie sie in Bezug auf Pelztierfarmen vorzugehen haben.
  
 Erlass
  
 im Verwaltungsrecht eine Verwaltungsanordnung
 oder Verwaltungsvorschrift eines Ministeriums,
 die an eine bestimmte oder alle nach geordneten
 Behörden gerichtet und dort verbindlich ist
  
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 über Normen für humane Fangmethoden
 FALLENJAGD
  
 FALLENJAGD:
  
 1997: Internationales Übereinkommen 
 zwischen der EG und Kanada und der Russischen Föderation
 über Normen für humane
 1998: 98/487/EG Internationales Übereinkommen 
 Fangmethoden zwischen der EG und den USA
 Wesentliche Ziele der Rahmenübereinkommen sind
  
 • Möglichkeiten schaffen, dass Länder, die das Tellereisen nicht verbieten,
 dennoch ihre Pelze in die EU einführen können
  
 • die Festlegung von Normen für humane Fangmethoden
  
 • die Festlegung von technischen Vorschriften für die Prüfung von Fangmethoden
  
 • die Zertifizierung von Fallen zum Fang bestimmter Tierarten
 Seit dieser Zeit Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Fallenjagd.
 Vor 10 Jahren noch ca. 4 Mio. Pelze aus Wildfängen aus Nordamerika
 heute noch ca. 1 Mio. bei 60 % Preisverfall
  
 SCHMERZEN DURCH FALLENJAGD:
  
 • Fleischwunden, Knochenbrüchen, Prellungen
  
 • Zähne bis auf die Kieferknochen abgewetzt durch Befreiungsversuche
  
 • ¼ entkommt durch Abbeißen der Extremitäten, stirbt dann meistens dennoch
 am Blutverlust
  
 • Kontrollzeiten der Fallen, je nach staatl. Vorschriften (falls überhaupt vorhanden):
 24 h bis 1 Woche
  
 Fallentypen
  
 von links nach rechts: Tellereisen, Drahtbügelfalle (= Conibearfalle, eine sog. Totschlagfalle), Schlinge
  
 - 12 -
  
 Erlaubt sind nach wie vor:
  
 • Tellereisen in der EU seit 1995 verboten, in Kanada, Teilen der USA
 und Russland noch erlaubt
  
 • gepolsterte Tellereisen
  
 • Conibearfalle auch in Deutschland benutzt, soll durch Genickbruch töten,
 Feldstudien haben gezeigt, ca. 85 % der gefangenen Tiere sterben nicht
 sofort (Bügel schlägt um Körper oder Körperteil statt Genick)
  
 • Unterwassertellereisen, die das Tier so lange im Wasser festhalten bis es ertrunken
 ist (für Biber ca. 9 Minuten Todeskampf)
  
 • Totschlagfallen (bzw. Reusenfallen) gelten als „human“, obwohl auch hier
 ein 5 minütiger Todeskampf folgt
  
 • Schlingenfalle (in Deutschland verboten), langsamer Tod durch allmähliches
 Erdrosseln
  
 • Lebendfallen, psychische Belastung durch Freiheitsentzug, massivste
 Verletzungen bei Befreiungsversuchen, Tod durch Erschlagen oder Erschießen
 oder…..
  
 Tellereisen
  
 • in Kanada, Russland und den meisten Staaten der USA wird der Großteil der
 Tiere damit gefangen.
  
 • die meisten Felle aus dem Fallenfang, die in den Pelzhandel gelangen, stammen
 aus diesen Ländern.
  
 • seit 1995 EU-weit und auch in einigen Staaten der USA ist das Tellereisen
 aufgrund seiner Grausamkeit verboten.
  
 • bei den Fallenstellern sehr beliebt, weil das Fell der Tiere beim Zusammenschlagen
 der Bügel kaum beschädigt wird.
  
 • die früher ausschließlich aus Stahl bestehenden Zähne und Bügel der Fallen,
 werden seit einiger Zeit gepolstert und gummiert und als "humane Falle" verkauft.
  
 • die Tiere, die in dieser Zeit nicht verdursten, verhungern, verbluten oder erfrieren
 und vom Fallensteller lebendig vorgefunden werden, werden nun von diesem
 getötet (erwürgt, erschlagen, erstochen, erschossen….)
 Versuchslabor für Tierfallen im Umweltforschungszentrum der Provinz Alberta
 in Kanada:
  
 Hier sollen „humane Fallen“ entwickelt werden.
 Die kanadische Regierung hat zusammen mit der kanadischen Pelzindustrie in den
 vergangenen 10 Jahren mehr als 15 Mio. $ in die Entwicklung humaner Fallen investiert.
  
 PELZTIERZUCHT in Nordamerika
  
 lt. Deutschem Pelzinstitut DPI:
 2,8 Mio. Nerze in nordamerikanischen Farmen
  
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 PELZBEZEICHNUNGEN
 Persianerfelle aus Afghanistan (zu einem hohen ProzentsatzFichtenmarderFell oder Leder vom Hund natürlich gekraustes Ersthaar.Fell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundStreifenhörnchenBiberFell oder Leder vom Hund (selten gebrauchter Begriff)EichhörnchenFell von früh geborenen (oder per Kaiserschnitt entnommenen)Karakul undBreitschwanz Persianerfelle aus UdSSRFell oder Leder vom HundKaninchenMarderhundFell oder Leder vom HundFell von der KatzeFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundKaninchenEichhörnchenundidentische Begriffe für einen Marderhund, der vorwiegendSchneehaseKorea = Gae bedeutet Hund auf koreanischFell von der KatzeChina = Goupee bedeutet Hund auf chinesischFell von der KatzeFell von der KatzeBisamratteMarderartMarderhundKaninchenFell oder Leder vom Hund
 Afghan Karakul 
 naturgrau)
  
 Amerikanischer Zobel 
  
 Asian Jackal 
  
 Asian wolf 
  
 Asiatic raccoon 
  
 Asiatischer Waschbär 
  
 Barunduk oder Burunduk 
  
 Beaver Royal 
  
 Bio-Wolf 
  
 Blacktail 
  
 Breitschwanz 
 Lämmern des Karakulschafes
  
 Buhkara 
  
 Bukhara 
  
 China wolf 
  
 Chinchillette 
  
 Chinesischer Waschbär 
  
 Corsac fox 
  
 Cypernkatze 
  
 Dog skin plasters 
  
 Dogaskin 
  
 Dogue de Chine 
  
 Erminette 
  
 Feh 
  
 Finn-Racoon 
  
 Seefuchs 
 in Finnland vorkommt.
  
 Foxaline 
  
 Gaewolf 
  
 Genotte 
  
 Goupee 
  
 Goyangi 
  
 Housecat 
  
 Hudson Seal 
  
 Iltis 
  
 Japanischer Waschbär 
  
 Kanin 
  
 Kou pi 
  
 - 14 -
 Fell von der KatzeFell oder Leder vom HundFell von der KatzeFell von der KatzeFell von der KatzeMurmeltierNerz (Marderart)Fell von der KatzeFell oder Leder vom HundFell von der KatzeBisamratteSumpfbiberFell von 2-5 Tage alten Lämmern des KarakulschafesFell oder Leder vom HundWaschbärBisamratteZuchtform des MarderhundesMarderhundFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundMarderhundidentische Begriffe für einen Marderhund, der vorwiegendRussland, insbesondere Mandschurei = Sobaki bedeutetEichhörnchenFell von 1 Tag alten Lämmern des Karakulschafes (FelleEichhörnchenMarderartFell von der KatzeFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundFell oder Leder vom HundKoalabärBambusratteBambusratteMarderartHamster
 Lipi 
  
 Loup d’Asie 
  
 Lyrenkatze 
  
 Maopee 
  
 Maopi 
  
 Marmota 
  
 Mink 
  
 Mountain Cat 
  
 Mountain Goat skin 
  
 Moupi 
  
 Musk Rat 
  
 Nutria 
  
 Persianer 
  
 Pommernwolf 
  
 Raccoon 
  
 River Mink 
  
 Russian raccoon 
  
 Russischer Waschbär 
  
 Sakhon Nakhon lamb skin 
  
 Sakon Makhon lamb 
  
 Seefuchs 
  
 Seefuchs und
 Finn-Racoon 
 in Finnland vorkommt.
  
 Sobaki oder Sobaski 
 Hund auf Russisch
  
 Sobalsky 
  
 Swakara 
 aus dem südwestlichen Afrika, vor allem Namibia)
  
 Telentka oder Teleutka 
  
 Wiesel 
  
 Wild Cat 
  
 Wildhund 
  
 Wolf of Asia 
  
 Wolf von Asien 
  
 Wombat 
  
 Zabul 
  
 Zapok 
  
 Zobel 
  
 Zobelkanin 
  
 - 15 -
 Fell des Karakulschafes aus den Steppen Russlands, AfghanistansWenige Tage alte Lämmer.Ungeschorenes, natürlich gekraustes ErsthaarVon chinesischen Lämmern mit glattem bis leicht gelocktemAus dem Hochland von Peru und Chile mit glatt gekämmtemFrühgeborene Persianer aus Russland und Afghanistanübrigen Lammfelle
 Hundepelz
  
 Die Felle werden auf dem Weltmarkt unter den Namen gehandelt, die ihrer regionalen
 Herkunft entsprechen und jeweils das Wort „Hund“ in der Landessprache
 enthalten.
  
 Lammfelle:
  
 Persianer: 
 und Südafrikas.
  
 Babylammfelle: 
  
 Curlylamm: 
  
 Chekiang: 
 Ersthaar.
  
 Corderitos: 
 Ersthaar.
  
 Breitschwanz: 
 Die 
  
 sind Nebenprodukte der Schlachthäuser und stammen von 3-7 Monate alten Tieren,
 welche aber immer noch das Erstlingshaar besitzen
  
 - 16 -
  
 GUTE NACHRICHTEN
  
 „pelzfreie“ Kaufhäuser:
  
 Otto-Versand seit 2001
 Karstadt seit 2002
 C&A seit 2003
 Zara/Inditex seit 2004
 Die jahrelangen ausdauernden Aktionen von Tierschutz- und Tierrechtsgruppen haben
 dazu geführt, dass ab 2007 folgende großen Kaufhäuser aus dem Pelzverkauf
 (inklusive Pelzverzierungen an Krägen, Manschetten, Taschen, Schals etc) ausgestiegen
 sind:
 Sinn& Leffers
 Peek & Cloppenburg
 Appelrath-Cüpper
 Pohland
 Galeria Kaufhof
 Modeversender Atelier Goldner Schnitt
 ADLER-Moden
  
 WEITERE INFORMATIONEN
  
 Offensive gegen die Pelzindustrie (OGPI)
  
 Die Offensive ist ein Netzwerk aus verschiedensten Tierrechtsgruppen (zu denen auch die
 „Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar e.V.“ zählen) sowie Einzelpersonen,
 die sich für eine Beendigung des Pelzhandels einsetzen.
 Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Pelzindustrie (bzw. den Pelzhandel) in all ihren Erscheinungsformen
 - Pelztierzucht, Pelztierfang, Pelzverarbeitung/Kürschnerhandwerk, Pelzverkauf
 - und somit die Gefangenhaltung von Tieren, Gewalt gegen Tiere und Ermordung
 von Tieren für die Pelzindustrie zu beenden.
  
 Für weitere Informationen: www.offensive-gegen-die-pelzindustrie.org 
  
  
 ----------------------------- Original Message ------------------------------- 
 From: hartig@arcor.de">
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 Sent: Saturday, November 24, 2007 1:21 AM
 Subject: The Cruel Reality of Fur Farming in the Czech Republic   
  
 The Cruel Reality of Fur Farming in the Czech Republic
 Today Auckland Animal Action anonymously received the following photographs.
 These disturbing images have been taken on fox and mink factory farms
 in the Czech Republic