Hinweis zum Einschläfern von Tieren


Sein Tier sollte man bei seinem letzten Gang keinesfalls allein lassen und
beim Einschläfern beruhigend im Arm halten. Sollte der Tierarzt Ihnen raten,
lieber aus dem Zimmer zu gehen, so sollten Sie diese Praxis sofort
verlassen, denn dann könnte es sein, daß Ihr Tier auf die billigste und
grausamste Weise getötet werden wird.

Es gibt nicht nur eine Art des Einschläferns. Ein guter Tierarzt wird
folgende Methode wählen:

Das Tier bekommt ein Narkosemittel (Barbiturat) und schläft innerhalb von
ca. 10 Minuten langsam ein. Nach diesen 10 - 15 Min. bekommt das Tier dann
die Todesspritze, die aus einer Überdosis Narkosemittel oder T 61 besteht.
So ist ein schmerzloser Tod im Schlafen gewährleistet. Das Tier muss nüchtern
sein, was auch OPs betrifft, weil sonst Gefahr des Brechens und Erstickens
und Wachwerdens besteht.
Es sind sogar schon "tote" Tiere nach Stunden
wieder erwacht, sogar aus dem Grab herausgekommen !!!

Es gibt Tierärzte, die als Todesspritze das Mittel T 61 ohne Narkose
spritzen. Das aber ist ein qualvoller Tod und verboten! Mit dieser Spritze
geben sie den billigsten und grausamsten Tod! Oft bemerkt der Tierhalter die
Krämpfe und die Erstickungsqualen nicht, er glaubt, das Tier sei ruhig. Der
Tierarzt rechnet billig ab, kassiert aber teuer bei Ihnen!

Diese Spritze wird den Hunden in den Ländern, in denen die Straßentiere
ermordet werden, barbarisch in den Körper gerammt.

Fragen Sie Ihren Tierarzt, wie er das Tier einschläfert. Wenn er T 61 ohne
Narkose nimmt, verlassen Sie sofort den Ort !!!


Melden Sie den Tierarzt unter
www.qualvolle-einschlaeferung.de !!!


Lesen Sie unbedingt weiter unter

www.qualvolle-einschlaeferung.de

 


Tierhilfe und Verbraucherschutz e. V., Gabi Lang, Tel. 089/157 04 178
Astrid Suchanek, Mannheim

 

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